Allgemeine Vertragsbedingungen für Premium-Dienste (VPD)
1. Allgemeines
1.Die nachstehenden Vertragsbedingungen ür Premium-Dienste (VPD) für Ärzte regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Arzt, der Premium-Dienste auf www.docfinder.at (inkl. zugehöriger Subdomains - in weiterer Folge kurz „DocFinder“ genannt) in Anspruch nimmt und der DocFinder GmbH mit Sitz in 1130 Wien, Österreich (in weiterer Folge kurz „Betreiber“ genannt), die diese Dienste erbringt.
2. Geltungsbereich
1.Die Nutzung der Premium-Dienste ist Ärztinnen und Ärzten (in weiterer Folge kurz „Ärzte bzw. Arzt“ genannt) in Österreich vorbehalten und erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser VPD.
2.Ärzte, die Premium-Dienste verwenden, nehmen mit Vertragsabschluss ausdrücklich diese VPD für Ärzte (www.docfinder.at/vpd) sowie die AGB für Nutzer (www.docfinder.at/agb) an. Dadurch kommt eine rechtsverbindliche Vereinbarung (Nutzungsvereinbarung) zwischen dem Arzt und dem Betreiber hinsichtlich der Nutzung der auf DocFinder angebotenen Premium-Dienste zustande.
3.Abweichende Vereinbarungen können nur in Schriftform getroffen werden, und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen von Ärzten finden keine Anwendung, auch wenn der Betreiber ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Vertragsabschluss
1.Zum Abschuss eines Vertrages stellt der Arzt einen Antrag, indem er entweder online auf www.docfinder.at/praxismarketing über den dort angeführten Bestellprozess eine gültige Bestellung aufgibt oder das bei Bestellung gültige, unterschriebene Bestellformular bzw. persönliche Angebot per Email, Fax oder Post an den Betreiber sendet. Nach Eingang der Bestellung ist der Arzt 4 Wochen an seine Bestellung gebunden.
2.Mit Absendung seiner Bestellung bestätigt der Arzt, (a) ein in Österreich zugelassener Arzt zu sein, und (b) seine Bestellung an den Betreiber in seiner beruflichen Eigenschaft als Arzt zu stellen und nicht als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu stellen.
3.Das derzeit gültige Bestellformular kann jeweils beim Betreiber angefragt werden.
4.Die Bestellung des Arztes gilt als angenommen wenn sie schriftlich per E-Mail, Fax oder Post vom Betreiber innerhalb von 4 Wochen bestätigt wird. Ausschlaggebend für eine fristgerechte Antwort des Betreibers ist das Datum der Absendung.
4. Umfang der Leistungen
1.Der Umfang der für den Arzt zu erbringenden Premium-Dienste wird auf dem aktuellen Bestellformular und/ oder dem aktuellen Leistungs- und Konditionenblatt festgelegt.
2.Wünscht der Arzt eine Änderung des Umfangs oder der Art der Premium-Dienste, so hat er dies dem Betreiber schriftlich mitzuteilen. Die Änderungen werden mit dem in der Annahme des Betreibers angegebenen Datum wirksam.
3.Die auf DocFinder angeführten Basisdaten des Arztes (Name, Adresse, eine Telefonnummer (Festnetz oder Handy), Fachrichtung(en), Additivfach bzw. -fächer, ÖÄK-Diplom(e), Ordinationszeiten und Krankenkassen), die Bewertungen der Ärzte sowie die Reihung der Einträge im Ergebnis der Arztsuche sind unabhängig von der Inanspruchnahme von Premium-Diensten, und werden dadurch auch nicht beeinflusst.
5. Rechte und Pflichten des Betreibers
1.Binnen sechs Wochen ab Übergabe der zu veröffentlichenden Inhalte durch den Arzt hat der Betreiber die Premium-Dienste durch Onlinestellen oder durch Zusenden eines Freigabe-Links per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
2.Etwaige Werbematerialien für den Arzt (laut DocPages-Paket) werden vom Betreiber binnen sechs Wochen – ab Übergabe der zu veröffentlichenden Inhalte durch den Arzt - per Post aufgegeben. Für eine korrekte Zustellung ist der jeweilige Zustelldienst verantwortlich. DocFinder kann dafür keine Verantwortung übernehmen.
3.Die Umsetzung von Korrekturwünschen des Arztes wird binnen sechs Wochen ab Übergabe der Korrekturen vom Betreiber durchgeführt.
4.Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Arzt übermittelten Informationen auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
5.Der Betreiber ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, vom Arzt eingestellte Daten bzw. den Arzt betreffende Daten zu löschen oder von DocFinder zu nehmen, insbesondere wenn Grund zu der Vermutung besteht, dass eingestellte Daten nicht den VPD für Ärzte, den AGB für Nutzer oder den gesetzlichen oder sonstigen anwendbaren Bestimmungen entsprechen. Der Betreiber wird den Arzt davon informieren und ihm Gelegenheit zur Verbesserung der vom Arzt eingestellten Inhalte oder die den Arzt
betreffenden Inhalte geben, wenn der Grund für das Tätigwerden des Betreibers die Unzulässigkeit der eingestellten Inhalte war. Erfolgt die Einstellung des Dienstes allein aus Gründen, die dem Arzt nicht zurechenbar sind, so wird dem Arzt das Entgelt für die Zeit, in dem die vereinbarten Premium-Dienste nicht erbracht werden, rückvergütet; darüber hinausgehende Ansprüche des Arztes bestehen nicht.
6. Rechte und Pflichten des Arztes
1.Der Arzt ist dafür verantwortlich, dass die für die Premium-Dienste dem Betreiber zur Verfügung gestellten Inhalte sämtlichen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Gesetzen, Richtlinien und Standesregeln) entsprechen. Der Arzt hat die Inhalte vor (jeder) Veröffentlichung dahingehend zu prüfen. Weiters ist der Arzt verpflichtet dafür zu sorgen, dass die online gestellten Inhalte stets in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen bleiben und allenfalls Änderungen zu
beantragen, wenn dies erforderlich ist. Sollte der Betreiber aufgrund unzulässiger Inhalte (z. B. bei Verstoß gegen Standesregeln oder Eingriff in Rechte Dritter) von Dritten in Anspruch genommen werden, so hält ihn der Arzt hinsichtlich sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Kosten und Schäden vollumfänglich schad- und klaglos.
2.Der Arzt erteilt dem Betreiber die Berechtigung, die zur Verfügung gestellten Inhalte für die Erbringung ihres Service zu verwenden, insbesondere sie zu speichern und zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere auch für Namen, Marken, Logos und Bilder.
3.Alle Inhalte, die über die im Bestellformular vom Arzt angegebene Faxnummer oder Email übermittelt werden, werden entweder an den Arzt gerichtet oder dem Arzt zugerechnet, und von ihm verantwortet. Der Arzt muss die nötigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Missbrauch zu vermeiden.
4.Die Freigabe der Premium-Dienste hat schriftlich per Email, per Fax, per Post oder durch Klicken einer entsprechenden Freigabe-Schaltfläche zu erfolgen.
5.Zur Freigabe der Inhalte von Premium-Einträgen erhält der Arzt vom Betreiber ein E-Mail mit einem Datenzugangs- und Freigabelink. Dieser führt zum DocFinder-Data Center in dem die eingestellten Inhalte des Premium-Eintrags gepflegt und über eine Freigabeschaltfläche freigegeben werden müssen. Alternativ kann nach schriftlicher Absprache der Betreiber die Datenpflege und -freigabe übernehmen.
6.Zur Begutachtung und Freigabe von Videoinhalten wird ein Link zur Verfügung gestellt, über den die Videoinhalte eingesehen werden können. Die Freigabe erfolgt nach Absprache mit DocFinder schriftlich.
7.Der Arzt ist verpflichtet bei den zur Verfügung gestellten Inhalten (inkl. der durch ihn bestätigten Basisdaten (Name, Adresse, eine Telefonnummer (Festnetz oder Handy), Fachrichtung(en), Additivfach bzw.-fächer, ÖÄK-Diplom(e), Ordinationszeiten und Krankenkassen)) richtige und vollständige Angaben zu leisten, und diese während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aktuell zu halten.
8.Änderungen und Korrekturen der auf DocFinder angeführten Basisdaten des Arztes (Name, Adresse, eine Telefonnummer (Festnetz oder Handy), Fachrichtung(en), Additivfach, bzw.-fächer, ÖÄK-Diplom(e), Ordinationszeiten und Krankenkassen) können immer kostenlos per Online-Kontaktformular, Email oder Fax beantragt werden.
9.Änderungen und Korrekturen der für die Premium-Dienste dem Betreiber zur Verfügung gestellten Informationen (exklusive der Basisdaten siehe §6 Punkt 5) können viermal pro Kalenderjahr kostenlos per Email oder Fax beantragt werden. Darüber hinausgehende Änderungsanträge werden in Rechnung gestellt.
10.Der Arzt ist verpflichtet, die für die Premium-Dienste notwendigen Inhalte dem Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss in den vom Betreiber vorgegebenen Formaten (sofern Formate vorgegeben sind) zur Verfügung zu stellen.
11.Die Premium-Dienste sind höchstpersönlich und nicht übertragbar.
12.Rechte Dritter (wie zum Beispiel Marken-, Urheber-, Patent,- oder Persönlichkeitsrechte) müssen vom Arzt gewahrt werden und dürfen nicht durch von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verletzt werden.
13.Der Arzt verpflichtet sich keine Inhalte (z. B. Viren, Spyware, Trojaner, ...) zu übermitteln oder Handlungen gegen DocFinder und/oder den Betreiber vorzunehmen, die zu Schäden des Betriebes von DocFinder oder des Betreibers führen können.
14.Erbringt der Betreiber die vertraglichen Premium-Dienste nicht oder nur teilweise, ist dies vom Arzt beim Betreiber schriftlich per E-Mail, Fax oder Post zu rügen. Erbringt der Betreiber die vertraglichen Premium-Dienste anschließend über einen wesentlichen Zeitraum (mindestens drei Tage) nicht oder nur teilweise, steht dem Arzt das Recht auf zeitlich aliquote, der Minderleistung entsprechend angemessene Gebührenminderung zu. Diese wird dem Arzt bei der nächsten Rechnung in Form einer
Gutschrift zuteil. Führt ein (Fehl-)Verhalten des Arztes zu der Nichterbringung oder nur zu einer teilweisen Erbringung der Premium-Dienste entfällt das Recht auf eine Minderung der Gebühren.
15.Der Arzt akzeptiert und erlaubt, dass die Nutzer von DocFinder die zugänglich gemachten Inhalte zu privaten Zwecken verwenden, abspeichern und ausdrucken dürfen.
16.Der Arzt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er auf DocFinder bewertet wird und anerkannt, dass die Möglichkeit der Abgabe von Bewertungen (inkl. Erfahrungsberichte) durch Nutzer in Ausübung des Rechts auf Informationsfreiheit einen zwingenden schutzwürdigen Grund darstellt, der ein allfälliges Interesse des Arztes an der Unterlassung einer öffentlichen Bewertung überwiegt. Bei Verdacht auf falsche Behauptungen, üble Nachrede, Verleumdung oder sonstige strafrechtlich relevante oder sonst
rechtswidrige Vorfälle hat der Arzt selbstverständlich das Recht, die Bewertung zu melden, diese durch die Betreiber prüfen zu lassen, sowie bei berechtigtem Einwand diese vom Portal DocFinder nehmen zu lassen. Auf Verlangen wird dem Arzt die Möglichkeit einer Gegendarstellung (=Veröffentlichung einer Kommentierung) geboten.
7. Gebühren und Zahlungskonditionen
1.Die Gebühren sind dem Bestellformular zu entnehmen.
2.Die im Bestellformular angeführten Gebühren für Premium-Dienste verstehen sich je Arzt und je Praxis.
3.Die Gebühren werden nachdem die Premium-Dienste dem Arzt laut §5 Punkt1 erstmalig zur Verfügung gestellt worden sind, sowie zu Beginn einer jeden Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Diese sind bei Erhalt der Rechnung (ohne Abzug) zur Zahlung fällig, und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zu begleichen. Rechnungen werden dem Arzt elektronisch übermittelt, sofern nicht anders zwischen dem Betreiber und dem Arzt vereinbart.
4.Die Gebühren für Premium-Dienste sind im -auf dem Bestellformular- definierten Zeitraum stets im Voraus zu bezahlen.
5.Die Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Arzt wird durch eine Fristversäumung des Arztes nicht beeinträchtigt.
6.Bezüglich der Änderungsaufträge werden dem Arzt ab dem fünften Änderungsantrag (der eingestellten Inhalte) je Vertragsjahr € 29,- je Änderungsantrag in Rechnung gestellt.
7.Alle angegebenen Gebühren sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 15% p. a. sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens (wie zum Beispiel: Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten etc.) bleibt vorbehalten.
9.Die Aufrechnung mit Forderungen ist dem Arzt nicht gestattet.
10.Es wird Wertbeständigkeit sämtlicher vom Arzt nach diesem Vertrag zu bezahlender Gebühren vereinbart. Der Betreiber ist berechtigt, die Gebühren entsprechend der Entwicklungen des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2000 (VPI 2000) oder des an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex zu ändern. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich zum 1.1. eines Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI 2000 für das
letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem VPI 2000 für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat. Nimmt der Betreiber im Falle einer Erhöhung des VPI 2000 eine Anpassung nicht vor, so bedeutet dies keinen Verzicht auf das Recht, die betreffende Erhöhung in den Folgejahren bei der Anpassung der Gebühren zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend, wenn Erhöhungen des Jahresdurchschnittes des VPI 2000 nicht zur Gänze als Basis für die Anhebung der Entgelte herangezogen
werden.
8. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
1.Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt nachdem die Premium-Dienste dem Arzt laut §5 Punkt1 zur Verfügung gestellt worden sind. Etwaige Mängel (wie Tippfehler, etc.) sind dem Betreiber umgehend zu melden.
2.Gewährleistungsanspruch besteht sofern die Beanstandung nachvollziehbar und gerechtfertigt ist (d. h. innerhalb des technischen Standards und des Angebotes der DocFinder Premium-Dienste). Der Betreiber wird dann die Behebung der Mängel vornehmen.
3.Sollte eine Behebung nicht möglich sein, und der Mangel eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Werbewerts zur Folge haben, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf eine entsprechende Minderung des Auftragswertes.
4.Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten nachdem die Premium-Dienste dem Arzt laut §5 Punkt1 zur Verfügung gestellt worden sind bei sonstigem Ausschluss, schriftlich geltend zu machen.
5.Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Nutzung der Premium-Dienste ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei erfolgen kann (keine Verfügbarkeitszusage) es sei denn die Nichtverfügbarkeit der Premium-Dienste wurde durch den Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet;
6.Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.Eingestellte Daten von Nutzern, insbesondere Bewertungen und Empfehlungen sowie Erfahrungsberichte, spiegeln deren persönliche Meinung wider, für die diese Nutzer die alleinige Verantwortung tragen. Der Betreiber haftet nicht für von Nutzern von DocFinder online gestellte Inhalte. Eine Haftung des Betreibers besteht grundsätzlich nur für Inhalte, die vom Betreiber verfasst wurden.
8.Der Betreiber haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Eine Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
1.Dem Betreiber ist Datenschutz ein sehr wichtiges Thema. Der Betreiber wird die vertragsgegenständlichen Daten als Verantwortlicher nach den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und den einschlägigen österreichischen Gesetzen behandeln. Bei Erhebung der Daten des Arztes wird der Betreiber dem Arzt die erforderlichen Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung erteilen. Diese können auch unter
www.docfinder.at/dsb jederzeit abgerufen werden.
2.Im Rahmen der Vertragserfüllung werden die vom Arzt angegebenen Daten vom Betreiber elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet; insbesondere werden die Daten auf DocFinder veröffentlicht und den Nutzern die Möglichkeit der Bewertung und Verfassung von Erfahrungsberichten eingeräumt.
10. Kündigung
1.Die Vertragskündigung des Premium-Dienstes ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen jederzeit kündbar. Die Kündigung ist schriftlich per Email, Fax oder Post einzureichen, ansonsten verlängert sich der Vertrag -sofern nicht anders definiert- automatisch auf unbestimmte Zeit.
2.Soweit im Bestellformular vorgesehen, können einzelne (optionale) Services (wie zum Beispiel: DocFinder Praxismarketingpakete) zu den dort vorgesehenen Bedingungen (Termine, Fristen) gekündigt werden.
3.Bei Vorliegen wichtiger Gründe (Insolvenz der anderen Partei, Auflösung der Ordination, oder Nicht-Erbringung der Premium-Dienste durch den Betreiber trotz Hinweis durch den Arzt über einen Zeitraum von vier Wochen) bleibt beiden Vertragsparteien das Recht vorbehalten, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen.
11. Änderung der VPD, der Gebühren und der Dienste
1.Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen der VPD, des Angebotes an Premium-Diensten sowie der Gebühren durch eine schriftliche Mitteilung mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen vorzunehmen.
2.Die allgemeine Bekanntgabe von maßgeblichen, unter §11 Punkt 1 erwähnten Änderungen erfolgt über die vom Arzt bekanntgegebene E-Mail - Adresse, und es liegt in der Verantwortung des Arztes diese Bekanntgaben wahrzunehmen und sich mit den Veränderungen vertraut zu machen.
3.Sollte der Arzt diese Änderungen nicht annehmen wollen, hat er das Recht innerhalb der Vorankündigungsfrist seinen bestehenden Vertrag schriftlich (per Fax oder Post) zu kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit Inkrafttreten der Änderungen. Geht dem Betreiber nicht binnen vier Wochen ab Anzeige der Änderung ein schriftlicher Widerspruch des Arztes zu, gelten die Änderungen vom Arzt als akzeptiert.
12. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser VPD unwirksam oder undurchsetzbar sein, so gilt die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch jene wirksame und durchführbare Regelung als ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am Nächsten kommt. Der restliche Teil der VPD bleibt hiervon unberührt und wirksam.
2.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Wien.
3.Die Informationsverpflichtungen gemäß § 9 ECG, sowie die Verpflichtungen gemäß § 10 ECG werden einvernehmlich abbedungen.
4.Alle aus einer Nutzung der Premium-Dienste von DocFinder oder einer Mitgliedschaft bei DocFinder abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Betreiber und einem Arzt unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
5.Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Betreiber und einem Arzt ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das in Handelssachen für Wien, zuständige Gericht vereinbart. Der Betreiber ist berechtigt, den Arzt auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Stand: 24.05.2018