2 SEPARATE ORDINATIONSRÄUMLICHKEITEN - ORDINATION FÜR GESUND KINDER UND ORDINATION FÜR KRANKE KINDER
Wir haben für Sie zwei Ordinationen eingerichtet, die es uns ermöglichen, gesunde und kranke Kinder örtlich getrennt voneinander zu untersuchen.
In der Ordination Thaliastraße 102-104 werden alle gesunden Kinder behandelt, in der Ordination vis à vis werden alle kranken Kinder behandelt. Wir können somit eine komplett räumliche Trennung von gesunden und kranken Kindern gewährleisten.
UNSERE HYGIENE- & SICHERHEITSREGELN
Liebe Eltern,
zur Erhaltung der Gesundheit Ihrer Kinder und im Sinne eines lösungsorientierten und effizienten Ablaufs bitten wir Sie in unseren Ordinationen folgende Regeln einzuhalten:
* Unser Hauseingang wird jeweils mit Ordinationsbeginn um 09.00 Uhr geöffnet.
* Das Warten im Bereich vor der Ordination, insbesondere am Gang, ist nicht erlaubt.
* Derzeit bitten wir Sie ausschließlich mit FFP2-Masken und einer Begleitperson pro Kind in die Ordination zu kommen. Neugeborene dürfen mit zwei Begleitpersonen, die jeweils eine FFP2-Maske tragen, zu den Untersuchungen kommen.
* Gleich nach Betreten der Ordination müssen bitte gründlich die Hände gewaschen werden.
* In der gesamten Ordination herrscht FFP2-Maskenpflicht, für Kinder ab 14 Jahren und Erwachsene. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren tragen bitte einen Mund-Nasen-Schutz.
* An der Rezeption sind 2 Meter Abstand zum nächsten Wartenden zu halten.
* Die vorgegebene Trennung der Ordinationen ist strikt einzuhalten:
In der Ordination Thaliastraße 102-104 werden gesunde Kinder untersucht,
in der Ordination Thaliastraße 105 werden kranke Kinder behandelt.
* Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte um Termin-Storno bis spätestens 24 Stunden vorher. Andernfalls verrechnen wir aus organisatorischen Gründen für versäumte und nicht eingehaltene Termine eine Aufwandsentschädigung von
40 €.
* Sollten Sie beim Besuch unserer Ordinationen Ihre e-Card nicht bei sich haben, oder wenn es keinen gültigen Versicherungsschutz bzw. -anspruch gibt, sind 100€ in Bar als Kaution zu hinterlegen.
* Das Aufrufen der Patienten erfolgt nach medizinischer Dringlichkeit.
* Die Abstellplätze für Kinderwägen sind in unseren Ordinationen beschränkt vorhanden. Kinderwägen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nur auf den markierten Stellplätzen abgestellt werden. Wir empfehlen, auch im Sinne der Eltern-Kind-Bindung, mit Tragehilfen zu uns zu kommen.
Herzlichen Dank!