Ultraschall
Die Sonographie basiert auf der unterschiedlichen Reflexion von Schallwellen durch die unterschiedlichen Körpergewebe - die Ultraschallwellen dringen in den Körper ein, werden von den inneren Oberflächen reflektiert und sogleich von einem Sensor im Schallkopf des Untersuchungsgerätes als Echo wieder aufgenommen und vom Ultraschallgerät in einem Bild dargestellt. Die einzelnen Bildpunkte ergeben sich dabei aus dem zeitlichen Abstand des Signals und dessen Intensität.
Im Gegensatz zu anderen bildgebenden Verfahren (z.B. Röntgen) kommt der Ultraschall ohne Strahlenbelastung aus und ist folglich für die werdende Mutter und für das ungeborene Kind völlig ungefährlich. Im Vergleich zum Röntgen handelt es sich also um eine völlig unbedenkliche und nebenwirkungsfreie Untersuchungsmethode.
In der Praxis wird der Ultraschall u.a. im Rahmen folgender pränataler Untersuchungen durchgeführt:
Ultraschalluntersuchung im Rahmen des Ersttrimesterscreenings
Das Erstsemesterscreening, auch als Combined-Test oder Nackenfaltenmessung bezeichnet, wird zwischen der 11. und der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt und setzt sich aus einer Ultraschalluntersuchung und aus einer Blutuntersuchung zusammen. Die Untersuchungsergebnisse werden noch am Tag der Untersuchungen besprochen (innerhalb eines Termins in der Praxis).
Das Organscreening erfolgt zwischen der 20. und der 23. Schwangerschaftswoche. Im Rahmen dieser Untersuchung sind bereits die ersten individuellen Gesichtszüge sowie koordinierte Bewegungen auf dem Bild erkennbar. Weiters liefert die Untersuchung dem Arzt Informationen über etwaige schwerwiegende Fehlbildungen des Kindes.
WachstumsschallAb der 25. Schwangerschaftswoche lassen sich mithilfe der Ultraschalluntersuchung das Kindeswachstum, die Blutversorgung und die Plazentafunktion beurteilen. Auch mögliche Fehlbildungen, die sich erst nach der 22. Schwangerschaftswoche entwickelt haben, lassen sich im Rahmen des Wachstumsschalls entdecken.
Bei diesen Ultraschalluntersuchungen handelt es sich um ein erweitertes Untersuchungsangebot, welches ergänzend zu den im Rahmen des Mutter-Kind-Passes empfohlenen Ultraschalluntersuchungen in Anspruch genommen werden kann.
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes werden insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen (zwischen der 8. und der 12. Schwangerschaftswoche, zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche und zwischen der 30. und der 34. Schwangerschaftswoche) empfohlen, bei welchen vor allem der Schwangerschaftsverlauf und die allgemeine Entwicklung des Kindes kontrolliert werden.