Kieferorthpädie
Die Kieferorthopädie befasst sich mit Gebissfehlentwicklungen, von welchen sowohl die Zahnstellung als auch die Lagebeziehung von Ober- und Unterkiefer zueinander betroffen sein können. Neben vorbeugenden Maßnahmen bietet die Kieferorthopädie eine möglichst frühzeitige Diagnostik sowie weiterführend die Behandlung der Anomalien im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Die Therapie erfolgt durch Einwirken verschiedener Zahnspangen auf das Kauorgan. Dabei wird grundsätzlich zwischen abnehmbaren (im kindlich formbaren Gebiss) und festsitzenden Zahnspangen unterschieden.
Im Bereich der Zahnspangen führen wir seit 15 Jahren als Praxis für Wahlkieferorthopädie alle erforderlichen Maßnahmen abnehmbar oder festsitzend durch, erklärt Dr. Ernst Schweidler. Ein aktueller Trend sind die durchsichtigen Dens-Aligner, welche viele Fehlstellungen von Erwachsenen korrigieren können und auch aus der Nähe (ca. 1 Meter Entfernung) unsichtbar sind.
- die abnehmbare Zahnspange im späten Wechselgebiss
- die festsitzende Zahnspange bei schweren Fehlstellungen und als Erwachsenen-Behandlung
- die durchsichtige Zahnspange (Dens-Aligner) als unsichtbare Zahnspange für Erwachsene
Kassenzahnspange: In der modernen Kieferorthopädie werden die Fehlstellungen im IOTN-System (in fünf Stufen) eindeutig klassifiziert. In Österreich werden seit Einführung der Kassenzahnspange die Stufen 4 und 5 (schwere und schwerste Fehlstellungen) im Alter von 6 bis 18 Jahren laut Kassentarif allerdings nur bei einer Behandlung mit Metallbrackets ersetzt.
Dr. Schweidler erklärt zum Thema Rückerstattung: Bei mir als Wahlkieferorthopäde bekommen Sie in diesen Fällen (IOTN 4 oder 5) 80% der von der Kassa festgelegten Tarife. Voraussetzung dafür sind die vorhergehende Diagnostik inklusive Antragstellung beim Versicherungsträger, der Bewilligung durch die Kassa und der Bezahlung der Wahlarztrechnung im Voraus. Die interzeptive Behandlung (IOTN 4 oder 5, Alter 6 10 Jahre, meist abnehmbar) für ein Jahr wird zu 100% rückerstattet.
Meine Tarife für die Bracketbehandlung sind:
1. Teilbetrag: 2.230,- Euro für das erste Jahr.
2. Teilbetrag: 2.230,- Euro für das zweite Jahr.
3. Teilbetrag: 1.100,- Euro für das dritte Jahr.
Bei leichten und mittleren Fehlstellungen (IOTN 2 oder 3) ändert sich auch bei Kindern nichts! Diese werden nach wie vor bei uns diagnostiziert und behandelt. Wie früher ist dabei der von der Krankenkasse festgelegte Patientenanteil ohne Zuzahlung pro Jahr zu bezahlen.
Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.lachenistleben.at