Weisheitszahnentfernung
Weisheitszähne verursachen oftmals weder Beschwerden noch Komplikationen und müssen somit nicht zwangsläufig entfernt werden. In manchen Fällen ist das Platzangebot jedoch zu klein und die Kiefer bieten nicht ausreichend Raum für die Aufnahme der Weisheitszähne.
In solchen Fällen kann es, abhängig davon, ob der Weisheitszahn unvollständig durchbricht (Retention), gar nicht durchbricht (Impaktion) oder verlagert ist, zu verschiedenen Problemen kommen. Zu diesen zählen u.a. eine erschwerte Mundhygiene sowie in weiterer Folge ein erhöhtes Risiko für Karies, Entzündungen, Parodontitis, Abszesse und Zysten. Darüber hinaus kann es zu einer Schädigung der Wurzel eines benachbarten Zahnes (wenn der Weisheitszahn verlagert ist), Verschiebungen der Zähne, einen Engstand im Bereich der vorderen Zähne und andere Zahnfehlstellungen und Schmerzen kommen. Sorgt der Zahn für solche oder andere Beschwerden und Komplikationen, dann ist im Regelfall eine Entfernung des Zahnes durch den Zahnarzt notwendig.
Die Entfernung erfolgt im Rahmen eines kleinen oralchirurgischen Eingriffs unter Lokalanästhesie. Für die Operation wird der betroffene Teil freigelegt und der Zahn, je nach Lage und Zustand, schichtweise zerteilt und abgetragen oder vorsichtig in einem Stück herausgelöst. Im Anschluss wird die Wunde vernäht. Die Fäden werden einige Tage nach der Operation gezogen.
Der genaue Ablauf des Eingriffs richtet sich nach der individuellen Situation des Patienten.
Ich stehe Ihnen gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung!