Zahnspangen
Leichte Zahnfehlstellungen bei Kindern und Erwachsenen sind ein rein ästhetisches Problem, das die Betroffenen aber sehr belasten kann. Starke Zahnfehlstellungen können zusätzlich gesundheitliche Schwierigkeiten auslösen, zum Beispiel Probleme beim Kauen und Sprechen oder Nacken- und Rückenschmerzen.
Gesundheit und ein schönes, strahlendes Lächeln
Die gute Nachricht ist, dass Zahnfehlstellungen in den meisten Fällen durch Zahnspangen behoben werden können. Optimale Gesundheit und ein schönes, strahlendes Lächeln sind dabei das Ziel. Idealerweise werden Zahnregulierungen bereits im Kindes- bzw. Jugendalter eingesetzt, aber auch Erwachsene können ihre Zähne noch korrigieren lassen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn es zu gesundheitlichen Problemen durch Zahnfehlstellungen kommt.
Hier ein Überblick über die Auswahl:
Festsitzende Zahnspangen
GRATIS Zahnspange bei starken Zahnfehlstellungen für Kinder bzw. Jugendliche bis 18 Jahre mit silbernen Brackets
Unsichtbare Zahnspangen in Wien
Die Spezialität von Dr. Jebens sind innen sitzende Zahnspangen, die praktisch unsichtbar sind.
Aligner Methode
Bei der Aligner-Methode werden durchsichtige Schienen angefertigt, die ca. jede 2. Woche ausgetauscht werden.
Herausnehmbare Zahnspangen
Diese sind für die Behandlung von leichteren Fehlstellungen und im Wechselgebiss geeignet.
Welche Zahnregulierung ist die richtige für mich bzw. mein Kind?
Welche Zahnregulierung die richtige für Sie oder Ihr Kind ist, können wir bei einer Untersuchung und einem ausführlichen Gespräch gemeinsam herausfinden. Dabei spielt das Alter eine Rolle, wie ausgeprägt die Zahnfehlstellung ist und welche Zähne betroffen sind und nicht zuletzt welche ästhetischen und finanziellen Vorstellungen Sie haben. Gerne informiere ich Sie über alle Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten, von der Aligner Methode bis hin zur unsichtbaren Zahnspange.
Gratis Zahnspange in Wien
Bei schwerwiegenden Zahnfehlstellungen gibt es in Wien seit 2015 die Möglichkeit eine gratis Zahnspange in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür werden von Ihrer Sozialversicherung übernommen. Dafür gibt es allerdings zwei Voraussetzungen: Es muss eine schwerwiegende Zahnfehlstellung vorliegen, die von einem Kieferorthopäden festgestellt wird und das Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Bei einem Gespräch in meiner Praxis informiere ich Sie gerne näher über diese Möglichkeit.
Eine schöne Zahnstellung prägt das ganze Gesicht
Menschen mit starken Zahnfehlstellungen leiden oft unter ihrem Aussehen und riskieren gesundheitliche Probleme und frühen Zahnverlust. Manchmal trauen sich Betroffene kaum zu lächeln. Dies muss nicht sein!
Vertrauen Sie sich Ihrer Zahnärztin Dr. Jebens an! Gemeinsam beheben wir das Problem.