Weisheitszähne

Weisheitszähne  - Univ. Med. Dr. Wolfgang Hassler - Zahnarzt Wien 1010
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  • Der Weisheitszahn

Der Weisheitszahn ist von der Mitte aus gezählt der achte Zahn im menschlichen Gebiss. Normalerweise hat ein Mensch vier Weisheitszähne, in jedem Gebissquadranten einen. Sie brechen meist erst im Erwachsenenalter, teilweise gar nicht durch. Die Anzahl der Wurzeln ist unterschiedlich. Sie können miteinander verwachsen oder hakenförmig gebogen sein, so dass eine notwendige Extraktion der Zähne erschwert ist. In seltenen Fällen wachsen hinter den Weisheitszähnen noch überzählige Weisheitszähne, so genannte Distomolaren, auch Neuner genannt.

Das Missverhältnis zwischen Kiefergröße und Zahnanzahl führt am Kieferwinkel, dem Übergang vom horizontalen zum aufsteigenden Ast des Unterkiefers dazu, dass sie häufig keinen ausreichenden Platz mehr finden und vollständig retiniert bleiben oder nur unvollständig durchbrechen (Teilretention). Vollständig retinierte Zähne bleiben normalerweise symptomlos, teilretinierte führen hingegen oft zu Entzündungen (siehe: Dentitio diffiziles), die sich zu Abszessen entwickeln können. Ursache für eine solche Entzündung ist die Bildung einer kapuzenförmigen Zahnfleischtasche, die nur schwer oder gar nicht gereinigt werden kann. Bakterien können sich in dieser Tasche mit Hilfe von sich zersetzenden Speiseresten schnell vermehren. Deshalb müssen Weisheitszähne sehr oft entfernt werden.

  • Weisheitszahnentfernung

Erreicht ein Zahn nach abgeschlossenem Wurzelwachstum die Kauebene nicht, liegt eine sogenannte Retention vor. Unter den möglichen Ursachen für eine Zahnretention kommt dem Platzmangel die größte Bedeutung zu. Betroffen sind in erster Linie die zuletzt durchbrechenden Weisheitszähne, prinzipiell können aber auch andere Zähne betroffen sein.

Aus folgenden Gründen sollte ein verlagerter Zahn entfernt werden:

  • Entzündungen der Schleimhaut und des Knochens in der Umgebung des retirierten Zahnes:
  • Im extrem seltenen Fall kann die Entzündung in eine Phlegmone übergehen, die lebensbedrohlich werden kann.
  • Gefahr von Zystenbildungen ausgehend vom verlagerten Zahn.
  • Schädigung benachbarter Zähne durch Karies, Wurzelresorption.
  • Verschiebung der Zahnreihen : Um eine Zahnspange bzw. das spätere Ergebnis einer Zahnregulierung nicht zu gefährden.
  • Platzmangel trotz kieferorthopädischer Maßnahmen wie Zahnregulierungen.
  • Druckstellen bei einer Prothese.

Brechen die Weisheitszähne nur in einem Kiefer durch, fehlt ihnen der Antagonist(„Gegenspieler“). In der Folge elongieren sie über die Kauebene, bis sie schließlich auf den Gegenkiefer stoßen. Weisheitszähne können zu „Gleithindernissen“ werden, die zu Zahnschäden, nächtlichem Zähneknirschen (Bruxismus) und Kiefergelenksbeschwerden führen können.

  • Operative Zahnentfernung

Die Osteotomie ( = operative Entfernung) eines Weisheitszahnes erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung durch einen Kieferchirurgen. Bei sehr ängstlichen Patienten kann auf deren Wunsch eine Sedo- Analgesie = Dämmerschlafnarkose durchgeführt werden.

Ist eine besonders schwierige Zahnentfernung zu erwarten oder kann durch eine Leitungs- oder Infiltrationsanästhesie ein schmerzloser Eingriff nicht gewährleistet werden, kann auch eine Vollnarkose in Betracht gezogen werden. In Fällen, in denen alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt werden sollen, wird eine Vollnarkose erwogen.

Eine operative Entfernung erfolgt durch eine Schnittführung auf dem Kieferkamm, gegebenenfalls mit einem sogenannten Entlastungsschnitt nach bukkal. Nachdem der Knochen beziehungsweise der Zahn ganz oder teilweise durch ein Wegklappen des Zahnfleisches freigelegt worden ist, wird erforderlichenfalls der den Zahn bedeckende Knochen mittels einer Knochenfräse (Lindemannfräse) unter Kühlung mit einer physiologischen Kochsalzlösung weggefräst. Die Öffnung muss so groß sein, dass der Zahn hindurch passt.

Wenn der Zahn sehr fest im Kiefer verankert ist, der Zahn im Kiefer verlagert ist oder die Extraktionsöffnung zu klein ist, kann es erforderlich sein, den Zahn vor seiner Entfernung im Kiefer durchzutrennen. Wird der Weisheitszahn als Zahnkeim schon vor seinem Durchbruch operativ entfernt, so spricht man von einer Germektomie. Die entstandene Wunde wird durch chirurgische Nähte verschlossen.

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