Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Erwachsenenalter

Es gibt bereits eine ADHS-Diagnose:
Bei nachgewiesenem Vorliegen einer ADHS Diagnose - zum Beispiel durch eine psychologische Diagnostik ("ADHS-Testung") - wird eine fachärztlich-psychiatrische Konsultation zur Beratung hinsichtlich der verschiedenen medikamentösen Therapieoptionen angeboten. Bei entsprechender Indikation kann im Rahmen des Termins auch ein Rezept für eine Medikation ausgestellt werden. Die ADHS Termine richten sich in erster Linie an Betroffene, für die eine medikamentöse Behandlung in Frage kommt und die sich diesbezüglich beraten lassen möchten.

 
Bei Verdacht auf ADHS/ADHS Abklärung: 
Für die ADHS Abklärung sind im Regelfall zwei Termine vorgesehen. Beim ersten Termin wird evaluiert, ob Symptome vorliegen, die auf ein ADHS hindeuten könnten.​ Sollte sich der Verdacht auf das Vorliegen eines ADHS beim ersten Termin konkretisieren, kann zeitnah ein zweiter Termin stattfinden, der die Symptomerhebung abschließt und bei dem auch die Therapieoptionen besprochen werden. Somit kann - bei entsprechender Indikation - beim zweiten Termin mit einer medikamentösen Behandlung begonnen werden.
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