Führerschein

Führerschein - Dr. Karin Schiermayer-Strecker - Internistin Wien 1230
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Bei der Führerscheinuntersuchung durch einen Arzt wird unterschieden zwischen der ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs (durchgeführt von einem Arzt für Allgemeinmedizin/sachverständiger Arzt) und dem Gutachten durch einen Facharzt, welches im Rahmen der Führerscheinuntersuchung unter Umständen notwendig werden kann. Ein fachärztliches Gutachten wird dann erforderlich, wenn Führerscheinanwärter an einer Erkrankung leiden, durch welche es beim Lenken eines Kraftfahrzeugs möglicherweise zur Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr kommen kann. Als Fachärztin für Innere Medizin beurteile ich nach einer Untersuchung in der Ordination, ob aufgrund einer bestimmten Erkrankung eine Verkehrsgefährdung vorliegt (z.B. bei Patienten mit Herzrhythmusstörungen, Koronarer Herzkrankheit, Herzschrittmacher etc.). Bei der fachärztlichen Stellungnahme für den Führerschein handelt es sich um eine Privatleistung, Patienten erhalten das Gutachten im Anschluss an die Untersuchung.

Bei Fragen sind das Team der Ordination und ich gerne für Sie da.

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