Warum zum Augenarzt in Sankt Valentin ?
Der Augenarzt ist die einzige Berufsgruppe die berechtigt ist, organische Veränderungen am Auge und seinen Anhangsgebilden medizinisch zu werten und zu behandeln.
Da die Augen das wichtigste Sinnesorgan sind (80 % der Sinneseindrücke werden von den Augen an das Gehirn weitergeleitet), ist die Erfahrung, die der Augenarzt aufgrund einer intensiven und langjährigen Ausbildung, welche je nach Laufbahn mindestens 12-15 Jahre dauert, durch nichts zu ersetzen. Diese medizinische Erfahrung ist mit keiner anderen nicht medizinischer Ausbildung vergleichbar.
Neben seinen fachspezifischen Kenntnissen im Bereich der Optik, der Optometrie und der Augenheilkunde können viele in Österreich ausgebildete Augenärzte auf eine allgemeinmedizinische Ausbildung zurückgreifen.Wann sollte man also einen Augenarzt aufsuchen?
Mutter-Kind Pass Untersuchung II ( MKP I wird in der Regel vom Kinderarzt durchgeführt )
Spätestens vor Beginn des ersten Schuljahres, da eine schlechte Sehleistung oft die schulischen Leistungen negativ beeinflusst. Es gibt aber auch eine Reihe anderer Störungen deren Diagnostik und deren Behandlung nur der Augenarzt durchführen darf. Während der Wachstumsphase der Kinder, die bis zum ca. 18 Lebensjahr anhält, da viele Kinder eine Kurzsichtigkeit entwickeln oft auch ohne es selbst zu bemerken!
Kopfschmerzen, Verschwommensehen, Blitzen in den Augen, plötzlicher Sehverschlechterung, starkem Tränen der Augen, usw.
Bei speziellen Fragestellungen wie z.B.: Winkelfehlsichtigkeit, Schielen, Sehschwäche, Korrekturwürdigkeit eines Astigmatismus oder einer Kurzsichtigkeit. Nicht jede Winkelfehlsichtigkeit, nicht jedes Schielen, nicht jeder Astigmatismus=Hornhautverkrümung und nicht jede Kurzsichtigkeit oder Zunahme der Kurzsichtigkeit muss mit einer Brille korrigiert werden. Umgekehrt sollte oft bei einer Weitsichtigkeit trotz einer guten Sehschärfe eine Brillenkorrektur durchgeführt werden. Hier kann der Augenarzt ohne finanzielles Interesse den Patienten beraten, ob überhaupt eine Brillenkorrektur notwendig ist.
Bei Kontaktlinsenträgern, insbesondere bei weichen Kontaktlinsen werden Kontrollen alle 6 Monate empfohlen von praxis augenarzt st. valentin empfohlen. Weiche Kontaktlinsen decken sehr großflächig die Hornhaut und die angrenzenden Strukturen ab, wodurch im Fall von Komplikationen diese vom Patienten bis auf ein Rotwerden des Auges oft erst sehr spät bemerkt werden.
Besonders schlimm sind diese Fälle, wenn diese Komplikationen junge Patienten treffen und als Folge dieser Komplikationen sich diese als kosmetisch entstellend und oder dazu führen, dass ein bestimmter Berufswunsch nicht mehrt erfühlt werden kann.
Auch hierzu berät sie der Augenarzt welche Linsenkorrektur in welchem Alter am sichersten und sinnvollsten ist.
Ab oder um das 40 Lebensjahr und ab dann einmal jährlich empfehle ich in meiner augenpraxis st valentin– Stichwort Makuladegeneration.
Beurteilung des trockenen Auges, und der damit verbundenen therapeutischen Möglichkeiten. Nicht bei jeder Störung die zum trockenen Auge führt sind Tropfen sinnvoll!
Über die sinnvolle Kombination und Kombinationsmöglichkeiten kann sie im meiner augenpraxis st valentinnach eingehender Untersuchung Diagnostik und Durchführung von Tests beraten. Leider können nicht alle notwendigen Untersuchungen und Tests, da viele Untersuchungen sich gegenseitig beeinflussen, an einem Tag durchgeführt werden.
Zur Beurteilung des Grauen (Linsentrübung- kann operiert werden), des Grünen (Glaukom = erhöhter Augeninnendruck-hier kann operativ nur versucht werden den Augendruck zu senken) Stars, der Makuladegeneration, des Bluthochdrucks, der Zuckererkrankung.
In beiden letzen Fällen sieht der Augenarzt oft als erster Arzt entsprechende Veränderungen. Da die Gefäße im Auge anatomisch denen im Gehirn gleich sind können zumindest grobe Rückschlüsse auf den Zustand der Gefäße im Gehirn und zum Teil auch bei entsprechender apparativer Ausrüstung eine Riskoeinschätzung bezüglich Schlaganfall und Herzinfarkt abgegeben werden.
Nur der Augenarzt darf zur genauen Beurteilung des Auges und seiner Anhangsgebilde Medikamente einsetzen und so die diagnostischen Möglichkeiten im Sinne des Patienten erweitern.
Viele augenärztliche Ordinationen, so auch ich in meiner praxis augenarzt st. valentin, verfügen über weitere sehr nützliche und wertvolle Untersuchungs- und Dokumentationsmöglichkeiten, mit denen man sehr genau die Erkrankungen und den Verlauf dokumentieren kann. Viele davon werden den Patienten gratis angeboten.
Die Fotodokumentation des vorderen und hinteren Augenabschnittes wird zum Beispiel in meiner Ordination standardmäßig bei jung und alt durchgeführt und ist keineswegs eine Kassenleistung.
Einige andere müssen, da sie nicht alle im Leistungskatalog der Kassen enthalten sind, vom Patienten selbst bezahlt werden. Dazu zählen z.B: SOCT/OCT, GDX, Pachymetrie, VSL-Gefäßanalyse, Laserbehandlungen, chir.-kosmetische Eingriffe. Wenn seitens des Patienten ein Wunsch besteht sich einer dieser Untersuchung oder Behandlung zu unterziehen, werden diese da sie als Zusatzangebot definiert sind nicht oder nur zum Teil von der Krankenkassa bezahlt.
Zusatzuntersuchungen sind in der Regel kein Zuweisungsgrund zur weiteren Abklärung in einer Ambulanz oder im Krankenhaus.
Eine Rechtzeitige Kontrolle durch den Augenarzt hilft Probleme und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln, um ein möglichst optimales Ergebnis für den Patienten zu erreichen. In diesem Sinne freut sich jeder Augenarzt auf Ihren Besuch, auch wenn manchmal die Wartezeiten auf einen Termin Monate betragen.
Übrigens, je nach Dringlichkeit beträgt die Wartezeit in meiner Ordination 1 Tag bis 1Woche auf einen Termin.