Zusammenfassung
Factbox – Röteln
Röteln: Weltweit verbreitete Infektionskrankheit
Ursache: Infektion mit Röteln-Virus
Übertragung: Tröpfcheninfektion, während der Schwangerschaft über die Plazenta
Inkubationszeit: 14 bis 21 Tage
Symptome: Allgemeines Krankheitsgefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, erhöhte Körpertemperatur, Lymphknotenschwellungen, Bindehautentzündung, Hautausschlag u. a.
Diagnose: Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutuntersuchung u. a.
Behandlung: Keine spezifische ursächliche Therapie, symptomatische Behandlung
Vorbeugung: Impfung (3-fach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR))
Was sind Röteln?
Röteln (Rubeola) sind eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Betroffen sind vor allem Kinder, bei Erwachsenen kommen Röteln seltener vor. Erreger ist das Röteln-Virus (Rubi-Virus, Rubellavirus). In aller Regel verläuft die Krankheit leicht und ohne Komplikationen, häufig bestehen nur milde Symptome. Während einer Schwangerschaft sind Röteln allerdings gefährlich, da sie das ungeborene Kind schädigen können. Aufgrund von Impfungen ist die Häufigkeit der Krankheit weltweit stark zurückgegangen.
Ursache
Ursache für Röteln ist eine Infektion mit dem Röteln-Virus. Die Übertragung erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion oder, im Fall einer Schwangerschaft, diaplazentar (über die Plazenta hinweg) von der Mutter auf das ungeborene Kind. Im Fall einer Tröpfcheninfektion werden die Erreger durch winzige Sekrettröpfchen übertragen, die beim Sprechen, Husten und Niesen ausgestoßen und verteilt und von anderen Menschen bei der Atmung aus der Luft aufgenommen werden. In weiterer Folge dringt das Virus über die Schleimhaut der oberen Atemwege in den Körper ein. Es vermehrt sich vor allem im lymphatischen Gewebe (z. B. Lymphknoten), kann in die Blutbahn gelangen und sich so im ganzen Körper ausbreiten.
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen dem Eindringen eines Krankheitserregers in den Körper und dem Auftreten der ersten Symptome/Ausbruch der Krankheit) beträgt 14 bis 21 Tage. Ansteckend sind auch jene Menschen, die mit Röteln infiziert sind, jedoch keine Symptome zeigen.
Symptome
Zu Beginn zeigen sich uncharakteristische Krankheitszeichen, die einer gewöhnlichen stärkeren Erkältung ähneln, darunter z. B. allgemeines Krankheitsgefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen und Kopfschmerzen. Die Körpertemperatur ist oft normal, manchmal erhöht, dann jedoch selten höher als 38,5 Grad Celsius. Auch die Lymphknoten am Hals können geschwollen sein, in manchen Fällen kommt eine Bindehautentzündung dazu, bei einem Teil der Patienten zeigt sich auch eine Beteiligung der Milz.
Nach ein bis zwei Tagen erscheinen erste Hautveränderungen des für Röteln typischen Hautausschlags (Exanthem) – die Hautveränderungen sind hellrot, makulös (fleckförmig) bis makulopapulös (knotig-fleckig), wenige Millimeter groß und fließen nicht wie bei anderen Erkrankungen (z. B. Masern) zusammen. Der Hautausschlag beginnt im Gesicht und breitet sich über den Körper und die Extremitäten aus, nach ein bis drei Tagen verschwindet er wieder. In manchen Fällen ist der Ausschlag nur schwach sichtbar. Kinder weisen manchmal auch nur ein Exanthem auf, weniger charakteristische Krankheitszeichen treten häufiger bei Erwachsenen auf.
In den meisten Fällen zeigt sich ein milder Krankheitsverlauf. Unter Umständen können Röteln jedoch auch Komplikationen verursachen, deren Risiko mit zunehmendem Lebensalter zunimmt – bei Erwachsenen führen Röteln also häufiger zu Komplikationen als bei Kindern. Seltene mögliche Komplikationen bei Röteln sind u. a. Arthritis (Gelenkentzündung), Bronchitis, Otitis media (Mittelohrentzündung), Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Perikarditis (Herzbeutelentzündung) und Enzephalitis (Gehirnentzündung).
Die Auflistung der hier angeführten Symptome dient dem Überblick und kann unvollständig sein, zudem kann ein Symptom bei Auftreten harmlos oder Anzeichen für eine andere Erkrankung sein. Auch muss nicht jedes hier angeführte Symptom bei Röteln auftreten. Im Zweifelsfall oder bei Verdacht auf eine Erkrankung sollte stets das ärztliche Gespräch gesucht werden.
Röteln in der Schwangerschaft (Konnatale Rötelnembryofetopathie)
Während Röteln bei Kindern und Erwachsenen meistens mild und harmlos verlaufen, kann eine Infektion, die über die Plazenta der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen wird beim Ungeborenen schwere Schäden verursachen. Deren Häufigkeit und Schweregrad sind vom Infektionszeitpunkt während der Schwangerschaft abhängig – je früher die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto häufiger und schwerwiegender sind die Schäden, die durch Röteln bei ungeborenen Kindern verursacht werden können. Während den ersten 12. Schwangerschaftswochen ist die Gefahr eines kongenitalen Rötelnsyndroms (CRS; Schäden, die eine Röteln-Infektion bei ungeborenen Kindern verursachen kann) sehr hoch.
Mögliche Schäden sind die klassische Gregg’sche Trias mit Fehlbildungen/Schäden am Herzen und im Bereich von Augen und Ohren (Herzfehler, grauer Star, Hörschäden/Innenohrtaubheit), geringes Geburtsgewicht, Hepatosplenomegalie (gleichzeitige Vergrößerung von Leber und Milz), Lungenentzündung, Gehirnentzündung, Herzmuskelentzündung, Schädelfehlbildung, Verzögerungen der geistigen Entwicklung u. a. Auch Fehlgeburten und Frühgeburten sind möglich. In der 13. bis 16. Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko ab, ab der 20. Schwangerschaftswoche ist eine Infektion weniger kritisch.
Diagnose
Ansprechpartner sind der Arzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt) und der Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde. Zu Beginn steht die ausführliche Anamnese, im Rahmen welcher sich der Arzt wichtige Informationen einholt und sich nach den Beschwerden erkundigt. Im Anschluss erfolgt die körperliche Untersuchung inklusive Begutachtung der Haut und Tastuntersuchung von Hals und Lymphknoten. Aufgrund der teils unspezifischen Symptome wäre eine Diagnose anhand der Anamnese und körperlichen Untersuchung sehr unzuverlässig; allgemeines Krankheitsgefühl, Husten, Hals- und Kopfschmerzen, Fieber und Hautausschlag können auch durch andere Viren verursacht werden. Anhand der Anamnese und der körperlichen Untersuchung lassen sich Röteln also nicht mit Sicherheit feststellen, weswegen bei jedem Verdacht auf Röteln auch eine Laboruntersuchung/Labordiagnostik durchgeführt werden muss. Im Blut können die Antikörper, die vom Körper im Fall einer Infektion gegen das Virus gebildet werden nachgewiesen werden (optimal ab fünf Tagen nach Beginn der Symptomatik). Es ist auch möglich, Röteln durch eine Laboruntersuchung eines Rachenabstriches oder eine Urinprobe nachzuweisen, wobei diese Untersuchungen eher selten durchgeführt werden.
Ein Rötelnverdacht bei schwangeren Frauen und der klinische Verdacht auf konnatale (im Mutterleib erworbene) Röteln müssen ebenfalls unbedingt im Rahmen einer umfassenden Labordiagnostik abgeklärt werden. Im Fall einer Schwangerschaft mit vermuteter oder bestätigter Röteln-Infektion kann das ungeborene Kind im Rahmen einer pränatalen Diagnostik untersucht werden, z. B. durch die Untersuchung einer Probe des Mutterkuchens (Chorion-Biopsiematerial) oder des Fruchtwassers (Amnionflüssigkeit, Amniozentese). Ab der 22. Schwangerschaftswoche kann nach Entnahme einer Blutprobe des Ungeborenen aus der Nabelschnur eine Untersuchung von Fetalblut erfolgen.
Behandlung
Es gibt keine spezifische kausale (ursächliche) Therapie der Rötelnvirusinfektion, das Virus lässt sich also nicht direkt bekämpfen. Möglich ist nur eine symptomatische Behandlung. Falls erforderlich können fiebersenkende Medikamente (z. B. Paracetamol, Ibuprofen) zum Einsatz kommen, wobei deren Verwendung stets mit einem Arzt besprochen werden sollte. Körperliche Ruhe und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr unterstützen den Körper bei der Bekämpfung der Infektion und Genesung. Außerdem ist es wichtig, dass sich erkrankte Personen von anderen Menschen, insbesondere von schwangeren Frauen, fernhalten um diese nicht anzustecken. In der Regel verläuft die Erkrankung mild und heilt ohne Probleme aus. Menschen, die Röteln durchgemacht haben sind in der Regel ein Leben lang dagegen geschützt.
Infektionsschutz – Röteln vorbeugen
Die beste Maßnahme um Röteln vorzubeugen ist die aktive Immunisierung mittels Impfung. Die sogenannte 3-fach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten, empfohlen werden zwei Dosen des MMR-Impfstoffes ab vollendetem neunten Lebensmonat.
Das Impfschema sieht bei Erstimpfung im ersten Lebensjahr (ab vollendetem neunten Lebensmonat) die Verabreichung der zweiten Dosis nach drei Monaten vor, bei Erstimpfung nach dem ersten Lebensjahr sollte die zweite Impfung frühestmöglich mit einem Mindestabstand von vier Wochen erfolgen.
Fehlt eine Impfung, dann kann und sollte diese in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Erwachsene, die nie Röteln oder Masern und Mumps hatten bzw. nicht zweimal dagegen geimpft wurden sollten dies nachholen. Nur im Fall einer dokumentierten zweimaligen Lebendimpfung oder eines positiven Antikörpernachweises kann von einem langanhaltenden Schutz/einer langanhaltenden Immunisierung ausgegangen werden.
Röteln können zu schweren Schäden bei ungeborenen Kindern führen, weswegen die Impfung auch besonders bei Frauen im gebärfähigen Alter wichtig ist. Vor einer geplanten Schwangerschaft ist es wichtig, den Immunstatus zu überprüfen, vor Beginn einer Schwangerschaft sollten Frauen grundsätzlich darüber Bescheid wissen, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln gegeben ist oder nicht. Hierbei ist es wichtig, sich nicht nur auf Überzeugungen (etwa, dass die Krankheit im Kindesalter doch sicherlich durchgemacht wurde…) oder Angaben der Eltern zu verlassen, sondern tatsächlich Bescheid zu wissen und im Zweifelsfall immer einen Arzt aufzusuchen und gegebenenfalls zu impfen. Während der Schwangerschaft ist die Rötelnimpfung kontrainduziert, bei Impfung sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen sein und danach mindestens vier Wochen lang vermieden werden.
Bei der Impfung gegen MMR handelt es sich um einen Lebendimpfstoff. Im Gegensatz zum Totimpfstoff besteht ein Lebendimpfstoff aus sehr geringen Mengen funktionsfähiger Krankheitserreger, die so abgeschwächt sind, dass sie sich zwar vermehren, die Krankheit jedoch nicht auslösen können. Nach der Impfung bildet der Körper entsprechende Antikörper gegen das Virus und es kommt zu einer aktiven Immunisierung, welche einen anhaltenden Schutz gegen die Viren bietet. Im Fall einer Ansteckung mit dem jeweiligen Erreger ist das Immunsystem bereits gewappnet und vorbereitet und kann das Virus erfolgreich bekämpfen.
Impfen schützt. Nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern auch andere. Durch eine Impfung ist es möglich, die Ausbreitung der Viren zu verhindern und so andere Menschen, darunter auch schwangere Frauen, die gegen die Erreger nicht immun sind, und ungeborene Kinder, zu schützen. Weitere wichtige Informationen zur Impfung gegen MMR und zu anderen Impfungen sind dem aktuellen Österreichischen Impfplan zu entnehmen.
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