Ein junger Mann erhält eine Impfung
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FAQs – Die häufigsten Fragen zur Corona-Impfung

Wer wird geimpft? Wie viele Impfstoffe erhält Österreich? Wie wirken mRNA-Impfstoffe? Was ist ein vektorbasierter Impfstoff? Dürfen Allergiker geimpft werden? Welche Impfreaktionen treten auf? Antworten und dringliche Auskünfte auf diese Fragen und noch mehr stellen sich seit der Einführung des ersten zugelassenen Impfstoffs gegen Coronaviren.

Welche Impfstoffe sind zugelassen?

Der erste Impfstoff (Comirnaty von BioNTech/Pfizer) wurde am 21. Dezember 2020 von der Europäischen Kommission zugelassen. Die Zulassung eines zweiten Impfstoffes (Moderna) erfolgte am 6. Januar 2020. Beide Impfstoffe zeigen einen Wirkungsgrad um die 94%. Der letztgenannte Impfstoff hat den Vorteil, dass er sich länger bei Kühlschranktemperaturen lagern lässt, was die Verteilung erleichtert. Am 29. Jänner erfolgte die Zulassung eines dritten Impfstoffes (Astra Zeneca). Bei diesem handelt es sich um eine herkömmlichen Vektorimpfstoff, dessen Wirksamkeit mit etwa 70% angegeben wird. Im März erfolgte die Zulassung des Impfstoffes von Johnson und Johnson. Der Einmalimpfstoff weist eine geringere Wirksamkeit als die vorhergehenden Impfstoffe auf.

Mit Nuvaxovid des US-Herstellers Novavax am 20.Dezember 2021 erfolgt die Zulassung des fünften Coronavirus-Impfstoffes in der EU.

Sollte es trotz Immunisierung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen, kann davon ausgegangen werden,  dass die Impfstoffe, die jetzt verabreicht werden, zumindest den Schweregrad der Erkrankung bei jedem einzelnen Geimpften abmildern können.

Welche Wirksamkeit haben die Impfstoffe?

Die Effektivität der Impfstoffe gegenüber einer COVID-19 Erkrankung wurde in groß angelegten klinischen Studien belegt.
Comirnaty (BioNTech/Pfizer): 43.448 Probanden, mRNA-1273 (Moderna): 30.351 Probanden, ChAdOx1-S (Astra Zeneca): 23.753 Probanden – jeweils 1:1 aufgeteilt in Impf- und Placebo-Gruppe. Dabei zeigten sich ca. sieben Tage nach der zweiten Impfung in der Impfgruppe eine Reduktion der symptomatischen COVID-19 Erkrankungen im Vergleich zur Placebo-Gruppe. Aus dieser Reduktion wurde die Effektivität der Impfstoffe berechnet: Comirnaty (BioNTech/ Pfizer): 95,0% (8 Fälle in der Impf- und 162 Fälle in der Placebo-Gruppe), mRNA-1273 (Moderna): 94,1% (11 Fälle in der Impf- und 185 Fälle in der Placebo-Gruppe), ChAdOx1-S (Astra Zeneca): 70,4% (30 Fälle in der Impf- und 101 Fälle in der Placebo-Gruppe). Diese Effektivitäten waren zwischen den verschiedenen Altersgruppen vergleichbar und wurden auch bei einer Studie mit fast 600.000 Geimpften in Israel bestätigt.

Wie wirksam ist der Impfstoff von Astra-Zeneca bei über 65jährigen?

In den bisher publizierten Daten über die Studien zum Astra Zeneca Impfstoff ist die Gruppe der über 65-Jährigen noch unterrepräsentiert, so dass Aussagen zur wahren Vakzine-Effektivität des ChAdOx1-Impfstoffs bei Senioren derzeit noch nicht verlässlich getroffen werden können. Jüngste Analysen aus Großbritannien lassen allerdings erkennen, dass der Impfstoff bereits nach der ersten Dosis die Hospitalisierung von alten Menschen wegen COVID-19 sehr wirksam verhindert. Auch die Immunreaktion der >65-Jährigen lässt einen guten Impfschutz erwarten. Daher kann man eine gute Effektivität bei den >65-Jährigen vermuten, was aber aktuell weiterhin geprüft wird.
Neue Daten aus den klinischen Studien lassen bei einem längeren Impf-Abstand (9-12 Wochen) eine Steigerung der Effektivität auf bis zu ca. 80% erwarten.

Wie groß ist der Effekt auf die Verhinderung schwerer Verläufe?

Gerade die schweren Verläufe von COVID-19 werden von allen drei Impfstoffen sehr gut verhindert. Die Anzahl dieser schweren Verläufe war in den klinischen Studien zwar gering, sie traten aber nahezu alle nur in den Placebo-Gruppen auf: Comirnaty (BioNTech/ Pfizer): 1 Fall in Impf- und 9 Fälle in Placebo-Gruppe, mRNA-1273 (Moderna): 0 Fälle in Impf- und 30 Fälle in Placebo-Gruppe, ChAdOx1-S (Astra Zeneca): 0 Fälle in Impf- und 10 Fälle in Placebo-Gruppe. Somit sind alle drei Impfstoffe in Bezug auf den Schutz gegenüber einer schweren COVID-19 Erkrankung als gleichwertig anzusehen. Aus der Kohorten-Studie EAVE II liegen Krankenkassendaten von 5,4 Mio. Personen aus Schottland vor. 28-34 Tage nach der ersten Impfung war die Anzahl von krankenhauspflichtigen SARS-CoV-2 Infektionen bei Comirnaty Geimpften um 85% und bei Astra Zeneca Geimpften um 94% reduziert.

Was bringt die Kombination von Impfstoffen?

In England findet gerade eine Studie mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Astra Zeneca statt, in der mit je 100 Probanden in 8 Studienarmen verglichen wird, ob Kombinationen aus zwei identischen Impfdosen oder zuerst Comirnaty gefolgt von ChAdOx1-S oder umgekehrt gleichwertig in der Auslösung der Antikörper- und T-Zell-Antworten sind. Auch die Frage des Abstandes zwischen 1. und 2. Impfdosis von 4 oder 12 Wochen wird in entsprechenden Studienarmen untersucht. Sobald diese und mögliche weitere Studienergebnisse vorliegen, kann mit der Diskussion begonnen werden, wie vor der nächsten Wintersaison eine mögliche neue Impfkampagne konzipiert werden könnte.

Können Impfungen die Weitergabe des Virus vermindern?

Die Antikörper und Gedächtnis-T-Zellen, die durch die Impfung generiert werden, verhindern die Vermehrung des Virus nach einer Infektion, weil sie Viren neutralisieren sowie infizierte Zellen direkt erkennen und eliminieren können. Wenn durch hohe Antikörperspiegel in den oberen Atemwegen eine Infektion komplett verhindert werden kann, spricht man von steriler Immunität, was eine Verhinderung der Weitergabe des Virus durch Geimpfte bedeuten würde. Eine solche sterile Immunität wurde zwar im Tiermodell gezeigt, ist aber nicht für alle Geimpften anzunehmen.

Auch wenn die Infektion durch die Impfung nicht komplett verhindert werden kann, wird die Replikation des Virus durch die Immunreaktion in Geimpften deutlich vermindert. Das ist die Grundlage für die Wirkung der Impfungen in Bezug auf den Schutz vor einer COVID-19 Erkrankung. Da die Virusvermehrung unterdrückt wird, wird auch die Weitergabe des Virus vermindert. Wie stark diese Verminderung ist, lässt sich aktuell nicht durch Studiendaten belegen. Eine Studie zum Impfstoff von AstraZeneca konnte aber zeigen, dass 14 Tage nach der zweiten Impfung die Gesamtzahl der Infektionen (asymptomatische und symptomatische) stark reduziert war. Ähnliche Daten gibt es aktuell aus Großbritannien. Zusätzlich zeigt sich in Israel, dass selbst wenn bei Geimpften eine Infektion auftritt, die Viruslast der Infizierten um 50% bis 95% reduziert ist. Einige dieser Daten müssen noch wissenschaftlich begutachtet publiziert werden. Jedoch kann man jetzt schon davon ausgehen, dass durch die Impfung auch die Weitergabe des Virus deutlich eingeschränkt wird.

Mit welchen Impfreaktionen muss ich rechnen?

Kurzfristige Impfreaktionen sind völlig normal und können nach jeder Impfung auftreten. Sie weisen bis zu einem bestimmten Grad auch auf die Wirksamkeit des Impfstoffs hin. Zu den häufigsten Impfreaktionen des BioNTech-Impfstoffes gehören:

  • Schmerzen an der Einstichstelle (84,1%)
  • Müdigkeit (62,9%)
  • Kopfschmerzen (55,1%)
  • Muskelschmerzen (38,3%)
  • Schüttelfrost (31,9%)
  • Gelenksschmerzen (23,6%)
  • Fieber (14,2%)

Unerwünschte Nebenwirkungen des Impfstoffes wurden bisher kaum registriert. In einigen Fällen wurde eine Schwellung der Lymphknoten beobachtet und in England kam es in Folge der Impfung bei zwei Patienten zu einer allergischen Reaktion. Beide litten zuvor bereits an schweren Allergien und konnten aufgrund ihrer Vorgeschichte rasch behandelt werden.
Ob mit seltenen Langzeitfolgen zu rechnen ist, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Es lässt sich aber bereits jetzt abschätzen, dass die Vorteile der Impfung im Vergleich zu den möglichen Schäden einer Covid-19-Erkrankung überwiegen.

Die typischen Impfreaktionen zeigen sich auch beim zweitzugelassenen Impfstoff von Moderna. Bei beiden Impfungen sind die Impfreaktionen bei der Zweitverabreichung deutlicher ausgeprägt. Sie treten damit insgesamt etwas häufiger auf als bei Grippeschutzimpfungen.

Zu vorübergehenden und häufigen Nebenwirkungen wie Schmerzen an der Einstichstelle, und Beschwerden wie Fieber, Kopfschmerzen oder Muskelschmerzen kommt es auch beim Impfstoff der Firma Astra Zeneca.

Was kostet die Impfung?

Die Covid-19-Impfung steht allen Menschen in Österreich, die sich impfen lassen wollen, kostenlos zur Verfügung.
Gerüchteweise (tweet einer belgischen Staatssekretärin) beträgt der Preis für den Moderna-Impfstoff um die 18 US$, der Impfstoff von BioNTech um die 12 US$. Erwartet wird die Zulassung eines weiteren Impfstoffes (AstraZeneca), dessen Kosten bei rund einem US-Dollar liegen sollen.

Wie viele Impfstoffe erhält Österreich?

Am 17. Juni 2020 hat die Europäische Kommission die europäische Impfstoffstrategie verabschiedet, um die Versorgung mit qualitativ hochwertigen, sicheren, wirksamen und erschwinglichen Impfstoffen zu sichern. Dabei vereinbart die Europäischen Kommission im Auftrag der Mitgliedsstaaten Vorkaufverträge („Advanced Purchase Agreements“) mit Impfstoffherstellern, welche den Mitgliedsstaaten das Recht einräumen, eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen zu einem bestimmten Preis zu erwerben, sobald diese zur Verfügung stehen. Innerhalb der EU werden die reservierten Liefermengen jeweils nach Bevölkerungsanteil aufgeteilt, so dass Österreich ca. 2 Prozent der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen, zustehen. Mit der bedingten Zulassung des ersten COVID-19-Impfstoffes von Pfizer/BioNTech konnte Österreich rund 10.000 Impfdosen einer ersten europaweiten Auslieferung in Anspruch nehmen. In den kommenden Wochen werden pro Woche jeweils 63 000 Impfdosen ausgeliefert.

Es stehen genügend Impfstoffe zu Verfügung, um damit alle Menschen, die sich freiwillig impfen lassen wollen, auch impfen zu können. Hier muss jedoch auch das Anwendungsgebiet vorhandener Impfstoffe berücksichtigt werden, vermutlich wird man nicht alle Impfstoffe in allen Personengruppen verwenden können.

Wer darf die Impfung durchführen?

Zur Durchführung einer COVID-19-Impfung sind alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig ihres Sonderfaches oder ihrer Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, berechtigt. Das gilt daher auch für Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner und Schulärztinnen/Schulärzte. Darüber hinaus dürfen Turnusärztinnen/Turnusärzte, pensionierte Ärztinnen/Ärzte und ausländische Ärztinnen/Ärzte in Zusammenarbeit mit zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen/Ärzten COVID-19-Impfungen verabreichen. Medizinstudierenden ist dies in einem strukturierten Setting (z.B. eine Impfstraße im Auftrag der Landessanitätsdirektion) unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ebenfalls erlaubt. Zudem dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung COVID-19-Impfungen verabreichen.
In diesem Zusammenhang sind noch Rettungs- bzw. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu erwähnen, für die eigens eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Mit dieser Gesetzesänderung ist diese Berufsgruppe nach entsprechender Schulung berechtigt, auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht COVID-19-Impfungen zu verabreichen. Alle Impfberechtigten dürfen zudem die Impfung unter den jeweils geltenden Voraussetzungen vorbereiten, wobei eine Vorbereitung darüber hinaus durch entsprechendes pharmazeutisches Personal erfolgen kann.

Sind geimpfte Personen weniger infektiös?

Man kann annehmen, dass geimpfte Personen auf Grund einer geringeren Viruslast weniger infektiös sind. Abgeleitet von präklinischen Daten nimmt man an, dass es auch durch COVID-19-Impfungen zu einer geringeren Virustransmission kommt, obwohl dies derzeit noch nicht klinisch belegt ist, aber weiterhin untersucht wird.
Bis Daten zum Schutz der Impfung vor Übertragungen vorluegenen, müssen deshalb auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen weiterhin eingehalten werden. Das sind die bekannten AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske.

Warum gibt es für die Impfstoffe nur eine „bedingte“ Zulassung?

Die bedingte Zulassung, die von der europäischen Behörde EMA vergeben wird, beschränkt sich auf ein Jahr. In dieser Zeit müssen Pharmafirmen weiterhin Daten zu den Probanden liefern und Aspekte untersuchen, die in den ersten Studien noch nicht berücksichtigt werden konnten. Dazu zählen etwa die Wirksamkeitsdaten über einen längeren Zeitraum oder bei bestimmten Risikogruppen sowie die Überprüfung eventuell neu aufgetretener Nebenwirkungen. Nach einem Jahr kann die bedingte Zulassung verlängert oder der Impfstoff normal zugelassen werden.

Sollen sich Allergiker impfen lassen?

Personen mit bekannten und häufigen Allergien, wie beispielsweise Allergien gegen Pollen oder Hausstaub, können und sollen geimpft werden. Bei anderen Allergien sollte man dies mit der behandelten Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt vorbesprechen. Zu einer Impfung sollte jedenfalls der Allergie-Ausweis mitgebracht werden. Nicht jede Allergie stellt hierbei ein Problem für eine COVID-19-Impfung dar. Die Information zu möglichen Allergenen enthält die Fachinformation (Zusammensetzung) des entsprechenden Impfstoffes. Bei Impfung von Allergikerinnen und Allergikern soll die Nachbeobachtungszeit jedenfalls bis zu 30 Minuten verlängert werden.

Die aufgeführten Inhaltsstoffe im Impfstoff Comirnaty (BNT162b2) von BioNtech/Pfizer umfassen folgende Substanzen:

  • mRNA
  • Vier Fettsäuren (Lipide)
  • Vier Salze
  • ein Zucker-Polymer (Sucrose)
  • PEG (Polyethylenglykol)

Die aufgeführten Inhaltsstoffe des Moderna-Impfstoffes umfassen folgende Substanzen:

  • mRNA
  • Vier Lipide
  • Thromethamin als Puffersubstanz
  • Essigsäure
  • Natriumacetat
  • PEG (Polyethylenglykol)

Sollen sich Schwangere impfen lassen?

In Studien zur Wirksamkeit der Impfstoffe fanden sich keine Hinweise für direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale Entwicklung, Geburt oder die Entwicklung des Kindes nach der Geburt.

siehe auch: Covid-19: Sollen sich Schwangere impfen lassen? 

Sollen Personen mit Autoimmunerkrankung geimpft werden?

Die bisher verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 sind nur teilweise bei Personen mit einer Autoimmunerkrankung untersucht. Jedenfalls liegen Daten und Erfahrungen zu folgenden Erkrankungen vor:

  • HIV (unter Therapie und mit CD4>500)
  • stabilen Autoimmunerkrankungen
  • Krebserkrankungen (ohne laufende oder kürzlich Chemotherapie)
  • Diabetes mellitus
  • kardiovaskulären und chronischen pulmonalen Erkrankungen

In all diesen Fällen wurden keine Auffälligkeiten bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit verzeichnet.
Zu allen übrigen Krankheitsbildern gibt es noch keine Daten, weshalb jedenfalls eine Konsultation durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt durchgeführt werden sollte.

Soll man sich impfen lassen, wenn man gerade an einer Infektion leidet?

An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden und erst nach Rücksprache mit dem Arzt erwogen werden. Die Impfung belastet das Immunsystem ansonsten nur unnötig.

Wie sicher sind Covid-19-Impfstoffe?

Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Wie jeder andere Impfstoff, wird auch ein neuer Impfstoff, der vor COVID-19 schützen soll, intensiv geprüft. Die verschiedenen Impfstoff-Kandidaten durchlaufen jeweils streng kontrollierte Prozesse. Es gibt dafür klare gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben, bevor sie zur Anwendung am gesunden Menschen kommen können. Nur wenn sich dabei eine positive Nutzen-Risiko-Relation zeigt, erhält der Impfstoff eine Marktzulassung. Auch nach der Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle zum Erfassen von möglichen Nebenwirkungen und zur Überprüfung der Wirkung eine laufende weitere Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Im Fall von Impfstoffen und auch für COVID-19-Impfstoffe erfolgt zunächst eine bedingte Zulassung, die jederzeit aufgehoben oder ausgesetzt werden kann, sollten sich bei der Anwendung Probleme bei Produktion, Sicherheit oder Wirksamkeit ergeben.

Wie wird die Sicherheit eines Impfstoffs festgestellt?

Zu Beginn erfolgt die Testung am Tier und dann in Studien am Menschen. Man hat sich in Europa (und in den USA) darauf geeinigt, dass in groß angelegten Studien die Wirksamkeit und die Sicherheit überzeugend belegt werden müssen. Hierfür sind zumeist sehr große Studienpopulationen von über 30.000 Probanden vorgesehen. Wie bei anderen Arzneimitteln auch, können selbst bei großen Studien nur sehr häufig, häufig oder gelegentlich auftretende Nebenwirkungen beobachtet werden. Seltene oder sehr seltene Nebenwirkungen können erst nach Zulassung erfasst werden, da hierfür wesentlich größere Populationen notwendig sind, um dies verlässlich zeigen zu können. Sicherheitsinstrumente der Arzneimittelüberwachung stellen jedoch auch nach Zulassung sicher, dass seltener auftretende Nebenwirkungen erkannt werden können. Gegebenenfalls erfolgen dann umgehend behördliche Maßnahmen, um etwaige Risiken zu vermeiden, beziehungsweise zu minimieren. Wenn sich im Extremfall das Nutzen-Risiko-Verhältnis nach Zulassung nachteilig ändert, kann es auch zur Aufhebung der Zulassung kommen.

Wie wird der Impfstoff in Österreich verteilt?

Die verschiedenen COVID-19-Impfstoffe werden zentral eingekauft und innerhalb von Österreich verteilt. Die Verteilung erfolgt entsprechend der jeweils verfügbaren Liefermengen. Die erste Lieferung an Impfstoffen enthielt nur eine geringe Menge, wobei nach und nach mehr Impfstoff nach Österreich geliefert werden wird. Im Allgemeinen soll die Impfung dorthin kommen, wo Menschen arbeiten, leben oder sich aufhalten. Damit wird ein niederschwelliger Zugang geschaffen. Sofern dies die Impfstoffeigenschaften zulassen, wird in einem ersten Schritt dort geimpft, wo das größte persönliche und systemische Risiko besteht, also bei Personen, die ein persönliches Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden oder an einer COVID-19 Infektion zu sterben.

Es muss auch sichergestellt werden, dass entsprechende Impfstoffe ordnungsgemäß gelagert, transportiert, abgegeben und verabreicht werden können. Zudem ist es nötig, Möglichkeiten zur systematischen und zeitnahen Dokumentation der Impfungen zu etablieren. Um hohe Durchimpfungsraten zu erreichen, müssen Impfungen niederschwellig angeboten werden. Einen Schwerpunkt werden daher Impfungen in speziellen „Settings“, beispielsweise am Arbeitsplatz, darstellen.

Wie funktionieren mRNA-Impfstoffe?

Im Falle von mRNA-Impfstoffen (dazu zählen die Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer) wird den menschlichen Körperzellen der Bauplan (in Form der so genannten „messenger RNA“) für Virusproteine zur Verfügung gestellt. Diese Information wird in den Zellen ausgelesen und das codierte Protein produziert. Das ist ein Prozess, der in Körperzellen ununterbrochen abläuft, um die für die Zelle nötigen Proteine herzustellen. So kann beispielsweise das Spike-Protein des Covonairus, SARS-CoV-2, von den menschlichen Zellen selbst produziert werden. Da es ein für die Zelle unbrauchbares, fremdes Protein darstellt, wird es an die Zelloberfläche transportiert und dort mithilfe bestimmter Immunkomplexproteine präsentiert. Das wird von speziellen Immunzellen erkannt und regt in der Folge das Immunsystem dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren und spezifische, gegen Teile dieses fremden Proteins gerichtete T-Zellen zu generieren.

Wie alle anderen Impfungen auch bringt also eine mRNA-Impfung einen Erreger bzw. einen Teil davon in den menschlichen Körper, so dass das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern angeregt wird. Unterschiedlich ist dabei, wie Erreger(-bestandteile) in den Körper transportiert werden: während diese bei anderen Impfstofftechnologien direkt verabreicht werden, wird mit mRNA-Impfungen nur der Bauplan verabreicht, so dass die menschlichen Zellen die Erreger(-bestandteile) selbst produzieren.
Die mRNA, die über den Impfstoff verabreicht wurde, wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA (den Träger der Erbinformation) eingebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche Erbinformation, weder in Körperzellen noch in Fortpflanzungszellen. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Virusproteins statt.
Zu den Vorteilen des Impfstoffes gehört, dass er sich schnell produzieren lässt und wenig andere Inhaltsstoffe nötig sind.

Wie funktionieren vektorbasierte Impfstoffe?

Vektorimpfstoffe wie der Corona-Impfstoff der Firma Astra Zeneca beruhen auf dem Prinzip, ein für den Menschen zwar infektionsfähiges aber völlig harmloses Virus so umzubauen, dass es zwar seine harmlosen Eigenschaften nicht verliert, aber für unser Immunsystem so aussieht, als wäre es ein völlig anderer Erreger, in unserem Fall eben ein SARS-CoV-2 Virus. Vereinfacht gesagt: Es sieht für unser Immunsystem aus wie ein „Schaf im Wolfspelz“: Unser Immunsystem reagiert auf dieses Vektorvirus als wäre es ein SARS-CoV-2 Virus, aber mit dem Unterschied, dass Krankheitsfolgen ausbleiben. Das Spike-Protein des SARS-CoV-2 Virus wird von der Zelle selbst produziert und anschließend auf der Zelloberfläche dem Immunsystem präsentiert, sodass gegen dieses Protein Antikörper und T-Zellen gebildet werden, die in weitere Folge vor der Erkrankung schützen sollen. Die COVID-19-Vektorimpfstoffkandidaten enthalten ungefährliche, gut untersuchte Trägerviren, die durch das menschliche Immunsystem kontrolliert und eliminiert werden. Bei den nicht-replizierenden vektorbasierten Impfstoffen werden die als Vektor verwendeten Viren gentechnologisch so verändert, dass sie sich nicht weiter in der Wirtszelle vermehren können, sondern lediglich als Transportmittel für den genetischen Bauplan der Oberflächenproteine des zu bekämpfenden Virus dienen.
Vektorimpfstoffe sind schon gegen das Ebolavirus und andere Viren im Einsatz.

Kann man sich den Impfstoff aussuchen?

Auf Grund der Eigenschaften der Impfstoffe werden die Impfstoffe voraussichtlich in unterschiedlichen Settings angeboten werden. Es wird beispielsweise voraussichtlich logistisch schwierig sein, einen Impfstoff, der bei ca. -70°C gelagert werden muss, im niedergelassenen Bereich flächendeckend anzubieten. Das ist bei Impfstoffen, die bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden, eine andere Situation. Darüber hinaus hängt es davon ab, in welchen Mengen die einzelnen Impfstoffe verfügbar sind. Zudem werden die verschiedenen Impfstoffe zu unterschiedlichen Zeiten auf den Markt kommen, sodass eine freie Wahl auch auf Grund der jeweiligen Verfügbarkeit nicht möglich sein wird, ähnlich, wie man das von den saisonalen Grippeimpfstoffen kennt. Auch wird nicht jeder Impfstoff für jede Person gleich gut geeignet sein, sodass es je nach Impfstoff unterschiedliche Indikationen bzw. Zielgruppen geben wird. Nach derzeitigem Wissensstand gibt es hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit keinen Anlass, einen Qualitätsunterschied zwischen den Impfstoffen anzunehmen.

Sollen Personen, die bereits an SARSCoV-2 erkrankt waren, geimpft werden?

Da die Impfung nach bisherigen Erkenntnissen gleich gut vertragen wird, unabhängig davon, ob jemand bereits eine SARS-CoV2-Infektion hatte oder nicht, kann die Impfung auch nach bereits durchgemachter Erkrankung oder positiver Testung erfolgen. Empfohlen wird eine Impfung sechs Monate nach einer Infektion.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Zu unterscheiden sind hier Impfreaktionen und echte Nebenwirkungen. Reaktionen sind Erscheinungen, welche die eigentliche Wirkung der Impfung begleiten können und Ausdruck der (erwünschten) immunologischen Abwehrreaktion sind. Sie sind nicht gefährlich, können aber unangenehm sein und entstehen zumeist an der Impfstelle im Sinne einer Rötung, eventuell einer Schwellung und auch Schmerzhaftigkeit unterschiedlicher Ausprägung. Auch systemische Impfreaktionen sind möglich und umfassen eine breite Palette an Sensationen wie z.B. Müdigkeit, Kopfschmerzen, leichtes Fieber, allgemeines „grippiges“ Gefühl und andere. RNA-Impfstoffe sind dafür bekannt, dass sie das Immunsystem sehr gut aktivieren können, man nennt sie daher auch „reaktogener“ als andere Impfstoffe. Im Rahmen einer starken Immunantwort produziert der Körper viele Botenstoffe, einige dieser Botenstoffe können dabei auch zu den erwähnten Begleiterscheinungen führen. Diese möglichen Beschwerden sind keine unerwarteten und potenziell gefährlichen Nebenwirkungen, sondern ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, die zu einer Schutzwirkung führt. Diese Impfreaktionen klingen üblicherweise in wenigen Tagen folgenlos ab und sind deutlich harmloser als die möglichen Symptome und Folgeschäden der Infektion, die durch die Impfung verhindert werden kann: nur wenn der Nutzen eines Impfstoffs ein eventuelles Impfrisiko deutlich überwiegt, werden Impfstoffe zugelassen.

Zu erwartende echte Nebenwirkungen werden im Rahmen der Zulassungsstudien erfasst, dabei wird der Impfstoff an mindestens 10.000 Personen getestet. Dabei ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen (sehr selten heißt seltener als 1 Fall auf 10.000 Geimpfte) erst nach der Zulassung der Impfungen erfasst werden. Auch nach der Marktzulassung erfolgt daher eine ständige Kontrolle zum Erfassen von möglichen Nebenwirkungen und eine laufende weitere Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Diese Nebenwirkungen sind in der Fachinformation und der Gebrauchsinformation des Impfstoffes detailliert aufgelistet.

Im Zusammenhang mit Nebenwirkungen ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, auch auf die Impfung zurückzuführen ist. Gerade wenn Impfstoffe an sehr viele Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die jedoch nicht durch die Impfung, sondern durch andere, auch in der ungeimpften Bevölkerung regelmäßig vorkommende Ursachen, beispielsweise durch eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene andere Erkrankung, verursacht wurden („Hintergrundinzidenz“). Für eine möglichst präzise Evaluierung aller nach den Impfungen aufgetretenen Reaktionen und Nebenwirkungen sind sowohl geimpfte Personen als auch impfendes Gesundheitspersonal dringend angehalten, alle derartigen Symptome einzumelden.
Details unter: www.basg.gv.at/pharmakovigilanz/meldung-von-nebenwirkungen/.

Was ist ein Impfschaden?

Ein Impfschaden ist ein gesundheitlich relevantes Ereignis, das in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung steht. Tritt dieses auf, kann ein Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens gestellt werden. Über diesen Antrag erfolgt ein Verwaltungsverfahren beim Sozialministeriumservice.
Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen. Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof möglich.
Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist. Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingungen für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen (wahrscheinlicheren) Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.

 

  • Autor

    Dr. Rosalia Rutter

    Medizinjournalistin

    Dr. Rosalia Rutter ist eine freie Medizinjournalistin mit einem Studium der Ernährungswissenschaften und Biochemie an der Universität Wien. Sie verfügt über langjährige Expertise im Verfassen medizinischer Inhalte.

Pressemitteilung der deutschen Gesellschaft für Immunologie: Zur Impfung gehen, bitte jetzt! 2.3.2021

Bundesminsterium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, https://www.sozialministerium.at/public.html, Zugriff 4. Januar 2020

Bundesamt für Ernährungssicherheit, Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES): https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/entwicklung-und-zulassung-von-impfstoffen/, Zugriff 4.1.2020

F. Krammer, SARS-CoV-2 vaccines in development, Nature 2020; 586:516

Sahin U et al.: Concurrent human antibody and THI type T-cell responses elicited by a Covid-19-RNA vaccine (medRxiv, 2020)

Jackson, NA et al.: The promise of mRNA Vaccines: a biotech and indusrial perspective, NPJ Vaccines, 2020

Pressemitteilung Europäische Kommission: EMA wird bis 21. Dez über BioNTech-Impfstoff entscheiden: Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren, 15.12.2020

Pfizer Pressemitteilung: Pfizer and Biontech conclude Phase 3 study of Covid Vaccine Candidate, meeting al primary efficancy endpoints, 18.11.2020

Moderna: Modernas Work on a Covid-19 Vaccine Candidate, Zugriff 5.1.2020

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